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Transparenz und Bürgerbeteiligung

Die Vorlagen für die Sitzungen der Stadtvertretung und ihrer Gremien sowie Antworten auf Bürgerfragen sollen stets in verständlicher Sprache verfasst werden, Fachchinesisch soll – wann immer möglich – vermieden und die Rechtssprache auf das Unverzichtbare reduziert werden.

Die Schritte, die zu einer Entscheidung notwendig sind, sollen öffentlich erläutert und in offener Diskussion das Für und Wider erörtert werden. Die Entscheidung soll zeitnah und umfassend veröffentlicht werden. Die Bürgerschaft muss vom ersten Schritt an in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Die Bürgerfragestunde soll zukünftig in Form eines Ergebnisprotokolls festgehalten werden, um mehr Verbindlichkeit zwischen Politik, Verwaltung und Fragesteller/in zu schaffen und Fragen wie Antworten für die Öffentlichkeit zu dokumentieren.

Alle in der Kommunalverfassung und im Informationsfreiheitsgesetzes vorgesehenen Beteiligungsrechte für Bürgerinnen und Bürger sollen rechtzeitig eingeräumt und zur Grundlage des Stadtvertretungs- und Verwaltungshandelns gemacht werden. Damit sollen Gleichgültigkeit oder gar das Gefühl von Ohnmacht gegenüber der Kommunalpolitik überwunden werden.

Die Behandlung von städtischen Haushalten als "Bürgerhaushalte" unter Einbeziehung der Bürgerschaft hat sich mittlerweile sowohl bundesweit als auch international bewährt. Hier wollen die Kappelner Grünen ansetzen und damit beginnen, den städtischen Haushalt transparenter zu gestalten und den Bürgerinnen und Bürgern Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Die Grünen werden sich mit Einzug in die Stadtvertretung als erstes dafür einsetzen, dass nur noch diejenigen Tagesordnungspunkte nichtöffentlich behandelt werden, bei denen dieses unbedingt (z.B. zum Schutze Einzelner) erforderlich ist.
In der Vergangenheit wurde ja von Stadtvertretern ganz offen in Gutsherrenmanier öffentlich geäußert, dass man dieses und jenes lieber hinter verschlossenen Türen verhandelt, um dann "offener sprechen zu können".
Die Kappelner Grünen können einer solch antiquierten Auffassung nicht folgen und sind dagegen der Meinung, dass dort, wo es z.B. um die Beratung über öffentliche Gelder geht, die Öffentlichkeit auch ein Recht hat zu erfahren, wie über ihre Steuergelder beraten wird.

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